(Quelle: Google Präsentation: Die Änderungen für Google Shopping im Überblick)
4.2. Bekleidungsartikel mit Produktvarianten (mit eigenem Bild): Varianten sind Versionen desselben Produkts, die sich nur durch Farben, Materialien, Muster oder Größe unterscheiden. Dies sind zum Beispiel Kleider in unterschiedlichen Größen und Farben. Folgende 4 Variantenattribute stehen Ihnen zur Verfügung: - Farbe - Material - Muster - Größe Verfügen Sie beispielsweise über ein T-Shirt in verschiedenen Farben und Größen, übergeben Sie jede dieser Variante als eigenen Artikel im Datenfeed. Im Attribut "Produktgruppe" müssen jedoch alle Varianten denselben Wert teilen (Artikelgruppen-ID). Wichtig: Jede Variante innerhalb der Gruppe muss über dieselben Variantenattribute verfügen. Das bedeutet, wenn Sie z.B. für einen Artikel in einer Gruppe von Varianten die Werte "blau" und "L" für die Attribute Farbe und Größe bereitstellt, müssen alle anderen Artikel der Gruppe über Werte für Farbe und Größe verfügen und für jeden Artikel müssen diese Attribute unterschiedlich kombiniert sein. Wichtig: Das Arbeiten mit Produktvarianten ist nur dann möglich, wenn jede dieser Varianten auch über ein separates Bild verfügt.(Quelle: Google Präsentation: Die Änderungen für Google Shopping im Überblick)
(Quelle: Google Präsentation: Die Änderungen für Google Shopping im Überblick)
4.3. Bekleidungsartikel mit Produktvarianten (ohne eigenes Bild): Stehen Ihnen für die einzelnen Produktvarianten keine separaten Bilder zur Verfügung, haben Sie die Möglichkeit, mehrere Werte pro Variante per Komma getrennt für ein Attribut anzugeben. In diesem Fall wird die Artikelgruppen ID weggelassen.(Quelle: Google Präsentation: Die Änderungen für Google Shopping im Überblick)
5. Eindeutige Produkt-IDs:
Bereits seit Mai diesen Jahres setzt Google die Anforderung durch, eindeutige Produkt IDs zu übermitteln. Es müssen für alle Produkte eindeutige Produktkennzeichnungen angeben werden. Ausgenommen sind nur Produkte, die unter die Kategorien Bekleidung und Sonderanfertigungen fallen. Als eindeutige Produkt-IDs werden die 3 Attribute Marke, GTIN und MPN bezeichnet. GTIN (Global Trade Item Numbers): einschließlich UPC, EAN (in Europa), JAN (in Japan) sowie ISBN. MPN (Manufacturer Part Number): Die Nummer, die das Produkt eindeutig seinem Hersteller zuordnet Für alle Produkte (ausgenommen Bekleidung und Sonderanfertigungen) müssen mindestens 2 der 3 Attribute übergeben werden. Für Produkte der Kategorien Bekleidung und Sonderanfertigungen reicht es, das Attribut „Marke“ im Feed zu übergeben. Weitere Informationen und Hilfe zur eindeutigen Produktkennzeichnung finden Sie auch unter: http://www.google.com/support/merchants/bin/answer.py?answer=160161(Quelle: Google Präsentation: Die Änderungen für Google Shopping im Überblick)
Die neuen Spezifikationen in der Übersicht:(Quelle: Google Präsentation: Die Änderungen für Google Shopping im Überblick)
Google verstärkt seine Richtlinien Um weiterhin mit Ihrem Shop bei Google Shopping gelistet zu werden, ist es, wie bereits ausführlich erläutert, unumgänglich, mehr Attribute im Feed an Google zu liefern. Neben der Datenqualität setzt Google aber auch verstärkt auf die Kontrolle der übermittelten Daten. Die im Feed übermittelten Daten müssen mit den Daten auf Ihrer Website übereinstimmen. Ihre Produkte werden abgelehnt, wenn: - Erforderliche Attribute in Ihrem Feed nicht übermittelt werden - Ihre Produktdaten im Feed nicht mit den Daten auf der Produktseite übereinstimmen Übermitteln Sie im Datenfeed unbedingt die richtigen Preise! Der Preis im Feed muss mit dem sichtbarsten Preis auf der Website übereinstimmen. Darüber hinaus gibt es weitere wichtige Preis-Richtlinien: - Für Mengenware muss der Preis für die kleinste erwerbbare Menge angegeben werden und nicht der Stückpreis - Nur Festpreise sind erlaubt, die von jedem erworben werden können (keine Auktionen oder Mitgliedspreise etc.) - Alle Preise müssen inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden Google wird die neuen Anforderungen strikt durchsetzen. Folgende Sanktionen treten bei mehrmaligem Verstoß gegen die Richtlinien in Kraft: 1. Verstoß: Konto suspendiert bis richtlinienkonforme Daten übermittelt werden 2. Verstoß: Konto suspendiert für mind. eine Woche 3. Verstoß: Konto suspendiert für mind. ein Monat
Die Durchsetzung der neue Anforderungen & Richtlinien beginnt am 22 September 2011